Gontenschwil: Beifahrer nach Verkehrsunfall verstorben (Zeugenaufruf)

Ein Selbstunfall forderte am Sonntagmorgen ein Todesopfer. Ein 24-jähriger Mann erlag im Spital den schweren Verletzungen. Die 19-jährige Fahrerin erlitt schwere Verletzungen und musste ins Spital eingeliefert werden. Die genaue Unfallursache wird abgeklärt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung.

Am frühen Sonntagmorgen, 26. April 2015, zirka 05.15 Uhr ereignete sich an der Dorfstrasse in Gontenschwil ein schwerer Verkehrsunfall. Eine Seatfahrerin fuhr auf der Dorfstrasse vom Bahnhof herkommend in Richtung Reinach, geriet nach einer Linkskurve von der Strasse, fuhr über ein Wiesenbord und prallte mit ihrem Seat in der Folge gegen die Fassade einer Liegenschaft (Schreinereibetrieb).

Umgehend rückten Einsatzkräfte von Feuerwehr (Oberes Wynental, Gontenschwil-Zetzwil), Ambulanz sowie Kantons- und Regionalpolizei vor Ort an die Unfallstelle aus.

Die junge Lenkerin war im Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden. Die 19-jährige Unfallfahrerin, eine Schweizerin aus der Region, wurde schwer verletzt durch eine Ambulanzbesatzung ins Spital geführt. Der 24-jährige Beifahrer, welcher schwerste Verletzungen erlitt, wurde mit einem Rettungshelikopter (TCS) ins Spital geflogen. Der betroffene Streckenabschnitt im Dorfzentrum von Gontenschwil musste vollständig gesperrt werden. Die Feuerwehr richtete eine Umleitung ein.

Die Kantonspolizei Aargau führte eine umfangreiche Tatbestandsaufnahme und Spurensicherung durch. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eröffnete eine Strafuntersuchung. Der 24-jährige Schweizer erlag im Spital den schweren Verletzungen.

Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand der eingeleiteten Untersuchung. Die Kantonspolizei Aargau, Fahndung West (062 835 80 20) nimmt Hinweise von möglichen Augenzeugen entgegen. Personen, die Angaben zum Fahrverhalten des grauen Seat Ibiza vor dem Unfallereignis machen können, werden gebeten, sich zu melden.

Das Unfallauto erlitt Totalschaden. Der an der betroffenen Liegenschaft entstandene Sachschaden kann noch nicht beziffert werden.