Wallis: Es gilt ein allgemeines Feuerverbot

Wallis: Es gilt ein allgemeines Feuerverbot
Bild: Kantonspolizei Wallis

Sehr grosse Brandgefahr Es gilt ein allgemeines Feuerverbot Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport hat ein generelles Feuerverbot erlassen. Dieses Verbot, das auch für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern gilt, wird in der Woche vor den Feierlichkeiten des 1. August nochmals neu eingestuft. Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an die Anordnungen der Gemeindebehörden zu halten.

Sehr grosse Brandgefahr

Es gilt ein allgemeines Feuerverbot

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport hat ein generelles Feuerverbot erlassen. Dieses Verbot, das auch für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern gilt, wird in der Woche vor den Feierlichkeiten des 1. August nochmals neu eingestuft. Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an die Anordnungen der Gemeindebehörden zu halten.

Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Obwohl Meteo Schweiz in den nächsten Tagen einige Gewitter voraussagt, bleibt die grosse Gefahr von Wald- und Flurbränden durch diese trockene Witterung, die warmen Winde und hohen Temperaturen bestehen.

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport hat deshalb einen entsprechenden Beschluss gefasst. Es gilt ein generelles Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern. Die Situation wird in der Woche vor dem 1. August nochmals neu eingestuft und in einer weiteren Medienmitteilung den Gemeinden und der Bevölkerung mitgeteilt.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich strikt an die Anordnungen der Gemeindebehörden zu halten und alles zu unternehmen, damit unsere Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässe und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben. Die Verantwortlichen der Verkaufsstellen von Feuerwerk oder anderen Feuerwerksartikeln zu Vergnügungszwecken sind angehalten, ihre Kundschaft vor dem Kauf über diese Massnahme zu informieren. Eine Liste mit zusätzlichen Informationen über erlaubte und verbotene Aktivitäten ist auf der unten aufgeführten Internetseite zu finden. Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens drei Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen. Bei einer wesentlichen Veränderung der Lage werden neue Massnahmen getroffen und die Gemeinden und die Medien des Kantons Wallis neu informiert.

Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:

ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN

Aktuelle Informationen zur Situation und den damit verbundenen Einschränkungen finden Sie auf der Internetseite:

www.vs.ch/waldbrandgefahr

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